Sie erhalten bei uns Ihren Energieausweis
Vorlagepflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung ab 01.05.2014 (EnEV 2014)
Was benötigen Sie?
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vor 01.11.1977
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nach 01.11.1977
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Wohngebäude (Bestand)
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bis 4 Wohnungen
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nicht modernisiert
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Bedarfsausweis
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Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
(Wahlfreiheit) |
nach WSVO 1977
modernisiert |
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
(Wahlfreiheit) |
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
(Wahlfreiheit) |
mehr als 4 Wohnungen
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Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
(Wahlfreiheit) |
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
(Wahlfreiheit) |
Wohngebäude (neu) | generell Bedarfsausweis |
Was benötigen wir?
Verbrauchsausweis
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Voraussetzung:
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Verbrauchskosten der letzten drei Jahre liegen vor.
Wir stellen Ihnen bei Bedarf gerne unseren Fragebogen zur Verfügung. Diesen einfach ausfüllen und Sie erhalten Ihren Energieausweis! |
Bedarfsausweis
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Voraussetzung:
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Grundriss(e), Ansichten, Schnitt(e), Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung liegen vor.
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